In Anbetracht der in mehreren Mitgliedstaaten immer noch bestehenden sozialen Eindämmungs- und Distanzierungsmaßnahmen hat die Europäische Kommission beschlossen, allen WiFi4EU-Begünstigten eine Verlängerung des Installationszeitraums zu gewähren, um jeder betroffenen Gemeinde die Möglichkeit zu geben, ihre Projekte abzuschließen.
Angesichts der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen, die immer noch Gemeinden und Regionen in ganz Europa betreffen, hat die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission beschlossen, die Auswirkungen auf die Bereitstellung von WiFi4EU-Netzwerken weiter abzuschwächen.
Um in dieser anhaltenden schwierigen Situation die Begünstigten im WiFi4EU-Implementierungsprozess weiterhin zu unterstützen, wird der Implementierungszeitraum für alle Begünstigten aller vier WiFi4EU-Aufrufe um 6 Monate verlängert.
Dies sollte es jeder betroffenen Gemeinde ermöglichen, ihre Projekte abzuschließen und Installationsberichte einzureichen sowie genehmigen zu lassen.
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